Grundsätzlich können auch schon Schüler und Jugendliche über ein Girokonto verfügen. Es gibt eine Bank, die Kindern bereits ab dem siebten Lebensjahr ein Girokonto anbietet. In der Regel eröffnen die Banken Girokonten ab dem zwölften oder 14. Lebensjahr.
Das Besondere an diesen Konten ist, dass sie nur auf Guthabenbasis geführt werden dürfen. Das deutsche Recht sieht vor, dass eine Kreditaufnahme erst mit Volljährigkeit des Bankkunden zulässig ist. Da ein klassisches Girokonto mit Duldung der Bank auch ohne Dispokredit überzogen werden kann, dürfen Jugendliche solche Konten nicht eröffnen. Aus diesem Grund erhalten Kontoinhaber, die noch nicht volljährig sind, auch keine klassische MaestroCard. Diese könnte beim Bezahlen an einer Ladenkasse ebenfalls eine Kontoüberziehung ermöglichen. Minderjährigen steht eine BankCard zur Verfügung. Damit können sie bei ausreichendem Kontoguthaben am Geldautomaten Bargeld abheben, Kontoauszüge drucken und an den Serviceterminals Überweisungen vornehmen oder Daueraufträge einrichten. Natürlich ist es bedauerlich, nicht über die gleichen finanziellen Freiheiten beim Shoppen oder im Internet zu verfügen, wie ein volljähriger Bankkunde mit MaestroCard oder Kreditkarte.
Die Lösung für das i-Tüpfelchen auf dem ersten eigenen Girokonto heißt „Prepaid-Kreditkarte“. Prepaid-Kreditkarten funktionieren wie Prepaid-Handykarten. Zuerst lädt der Karteninhaber ein Guthaben auf seine Kreditkarte, dann kann er diese einsetzen, wie eine klassische Kreditkarte. Das Mindestalter liegt bei den meisten Banken bei 14 oder 16 Jahren.
Girokonten für Schüler, Studenten und Auszubildende sind bei allen Banken kostenlos. Es macht allerdings Sinn, sich schon als Jugendlicher für ein Konto zu entscheiden, dass auch später noch ohne Gebühren auskommt. Damit erspart sich der Kontoinhaber später den erneuten Wechsel zu einer Bank mit kostenlosem Girokonto.
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