Die notwendigen Unterlagen seitens des künftigen Kontoinhabers für die Girokontoeröffnung hängen von der Art des Kontos ab. Bei Privatpersonen reicht in der Regel ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass mit Wohnsitzbestätigung. Ein Führerschein ist nicht zulässig.
Juristische Personen wie eine GmbH oder ein Verein müssen darüber hinaus einen Auszug aus dem Gewerbe-, Handels- oder Vereinsregister, eine Kopie der Satzung oder des Gesellschaftervertrages sowie eine Liste der Verfügungsberechtigten vorlegen.
Handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto mit erweiterter Pfändungsfreigrenze, muss der Antragsteller den Nachweis für die erweiterte Freigrenze vorweisen.
Handelt es sich bei der Eröffnung um ein Gemeinschaftskonto, müssen sich selbstverständlich beide Kontoinhaber ausweisen. Dies kann aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschehen. In diesem Zusammenhang muss allerdings geklärt sein, ob es sich um ein Und-Konto, alternativ um ein Oder-Konto handelt. Die entsprechenden Dokumente hält die Bank bereit.
Der Antragsteller muss selbst keine Schufa-Selbstauskunft vorlegen. Die Schufa-Auskunft holt die Bank im Rahmen der Kontoeröffnung automatisch ein.
Die wenigsten Kontoeröffnungen finden noch in den Filialen statt. Immer mehr Kunden wechseln zu Direktbanken. Vor diesem Hintergrund zählen Computer und Drucker zu ganz wichtigen Hilfsmitteln bei der Kontoeröffnung. Ohne Computer, Handy oder Tablet ist ein Girokontovergleich nicht möglich. Den Drucker benötigt der Kunde, um die Kontoeröffnungsunterlagen ausdrucken zu können. Je nach Art des Eröffnungsprozesses kann auch ein Scanner notwendig sein.
Die Identitätsprüfung
Der Gesetzgeber sieht eine Identitätsprüfung anhand eines Lichtbildausweises zwingend vor. Geschah dies früher in der Bankfiliale, bieten sich heute zwei Alternativen.
Das PostIdent-Verfahren
Die älteste Variante der Identifizierung ohne eine Bankfiliale zu betreten, stellt das PostIdent-Verfahren dar. Der Bankkunde geht zu diesem Zweck zu einer Postfiliale. Im Rahmen der Rücksendung des Kontoeröffnungsantrages nimmt ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Post die Identitätsprüfung vor und bestätigt diese der Bank.
Das VideoIdent-Verfahren
Für das VideoIdent-Verfahren ist ein Computer, ein Tablet oder ein Handy mit Kamera- und Sprachfunktion notwendig. Im Rahmen eines Videochats hält der künftige Kunde Vorder- und Rückseite des Ausweises in die Kamera. Der Mitarbeiter der Bank fertigt Fotos an. Um die Echtheit des Dokumentes zu bestätigen, muss der Kunde den Ausweis vor der Kamera bewegen, damit das Hologramm sichtbar wird. Der Mitarbeiter fragt dann noch die persönlichen Daten zum Abgleich ab. Der Vorteil des VideoIdent-Verfahrens liegt darin, dass dieses in der Regel bis 22 Uhr möglich ist und der Weg zur Post entfällt.
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Die elektronische Unterschrift
Langsam aber sicher hält die elektronische Unterschrift, die E-Signatur, immer mehr Einzug beim deutschen Bankgewerbe. Zusammen mit der E-Signatur wird der gesamte Kontoeröffnungsprozess digitalisiert. Sollte die Bank über die online ausfüllbaren Formulare noch weitere Dokumente benötigen, beispielsweise einen Auszug aus dem Handelsregister, kann der Kontoinhaber diesen einscannen und hochladen.
Mit dem digitalen Kontoeröffnungsantrag kann Antragsteller den gesamten Antragsprozess von zu Hause durchführen, ohne dass der Weg zur Post oder zum Briefkasten notwendig wird.