Strafzinsen für Sparer nur teilweise vom Tisch

© Marco2811 – Fotolia.de

Banken dürfen von Kleinsparern keine Strafzinsen verlangen, doch ist das entsprechende Urteil eines Landgerichts nur als Etappensieg zu werten. Ob die Institute generell Girokonten mit Negativzinsen belegen wollen und dürfen, bleibt abzuwarten.

Warum Banken die Guthaben von Verbrauchern fokussieren

Seit Jahren hat die Europäische Zentralbank den Leitzins auf null festgelegt und erhebt zudem negativen Einlagenzins (-0.4 Prozent) von den Banken Europas. Das Szenario bringt für das deutsche Bankenwesen und Verbraucher gravierende Folgen. Die geringe Zinsspanne lässt den Instituten die Margen wegbrechen und die Sparzinsen wirken sich negativ aufs Volksvermögen aus.

Letzteres wird von den Banken nicht kommuniziert, für sie steht allein die eigene Ertragslage im Vordergrund. Da sich Gebühren bei starkem Wettbewerb nicht so einfach erhöhen lassen, wollen Banken jetzt die negativen Zinsen an die Sparer weitergeben. Unternehmenskunden mit Geschäftskonto müssen übrigens schon länger Strafzinsen entrichten. 2017 fing eine Volksbank damit an, diese auch auf neue Privatkunden auszuweiten. Die Zeiten für Angebote von Girokonten mit hohen Zinsen scheinen daher gezählt.

„Verwahrungsentgelt“ gerichtlich untersagt

Vergangenes Jahr kündigte die Volksbank Reutlingen beim Tagesgeldangebot Flexgeld 10.000 Euro + die Erhebung von 0.5 Prozent Strafzins an, welchen sie im Aushang als Verwahrungsentgelt bezeichnete. Das brachte sogar die Seele des ansonsten geduldigen deutschen Sparers in Rage, es hagelte Proteste, in deren Folge der Aushang verschwand. Zur Verhandlung vor dem Landgericht kam es, weil sich die Volksbank weigerte, Strafzinsen für Verbraucher zukünftig generell auszuschließen.

Das Urteil ist jedoch nur als teilweiser Sieg zu bewerten, weil die Richter lediglich bei Altverträgen nachträgliche Veränderungen verboten haben. Die Möglichkeit, neuen Kunden als Verwahrungsentgelte getarnte Strafzinsen abzuverlangen, bleibt vom Richterspruch unberührt. Das Urteil könnte jedoch als Grundlage für weitere Prozesse um Negativzinsen dienen.

Sachsen wehrt sich gegen Strafzinsen auf Girokonten

Die Verbraucherzentrale in Sachsen will in einer weiteren Gerichtsverhandlung Strafzinsen auf Girokonten für alle Kunden verbieten lassen. Aus Sicht der Verbraucherschützer reicht es, wenn Banken monatliche Gebühren für die Kontoführung in Rechnung stellen. Die Volksbanken vor Ort erheben bereits bei vermögenden Einzelkunden negative Zinsen, bislang allerdings nur im gegenseitigen Einverständnis.