Seit kurzer Zeit ist das Bezahlen im Einzelhandel und an vielen Automaten noch bequemer geworden: Bei Beträgen unter 25 Euro entfällt die Eingabe der PIN-Nummer und auch das zeitraubende Einstecken der Zahlkarte in das Terminal oder den Geldautomaten entfällt! Eine neuerdings im Bereich des Zahlungsverkehrs eingesetzte Technologie ermöglicht das, was U-Bahn Nutzer in London oder Hong Kong schon seit Jahrzehnten kennen: Einfach die Karte am Lesegerät vorbeiführen und schon ist die Zahlung durchgeführt. Dies soll die Warteschlangen an den Kassen nachhaltig verkürzen und wird deshalb auch als Komfortmerkmal beworben.
Allerdings sind viele Verbraucherinnen und Verbraucher skeptisch, was das Auslesen der Kartennummern und für den Zahlungsverkehr notwendigen Daten durch unberechtigte Dritte angeht. Verschiedenen Presseberichten zufolge wäre es schon mit Elektronik von 29 Euro gelungen diese Daten abzuzapfen. Dennoch gilt: Menschen mit dunklen Absichten kommen viel schwerer an Bargeld als diese vermeintliche Sicherheitslücke suggeriert!
Wirtschaftsprüfer oder auch recherchierende Kunden finden immer den Weg zum Abhebenden
Selbst wenn eine Person nahe genug an die Karte herankommen würde, so könnte sie mit den Daten alleine noch sehr wenig anfangen. Denn: Um eine Zahlung auch wirklich auf seinem eigenen Girokonto verbuchen zu können muss ein vollständiger Datensatz mit zu bezahlendem Betrag, Händlernummer erstellt und dann auch noch korrekt verbucht werden. Dazu gehört: Die Firma des Zahlungsempfängers muss einen Vertrag mit einem der Zahlungsdienstleister schließen. Aus diesem Blickwinkel heraus ist es höchst unwahrscheinlich, dass größere Summen „ergaunert“ werden können.
In der langfristigen Betrachtung werden deshalb wohl die Vorteile des kontaktlosen Bezahlens überwiegen, die Fälle unberechtigter Abhebungen werden wahrscheinlich eher zu vernachlässigen sein. Denn jede Zahlung wird zusätzlich durch die im Zahlungsverkehr üblichen Sicherungssysteme und Wahrscheinlichkeitsberechnungen geprüft.