Der BGH hat entschieden: Zusätzliche Kosten bei P-Konten sind nicht erlaubt. Geklagt haben Verbraucher, die sich ungerecht behandelt fühlten.
Sinn und Zweck von P-Konten
Die Pfändungsschutzkonten sollen Verbraucher mit Schulden vor der Pfändung ihres Guthabens auf dem Girokonto bewahren. Damit hat der Gesetzgeber gesichert, dass überschuldete Menschen ihr Geld im Rahmen der Pfändungsfreigrenze für ihren persönlichen Bedarf verwenden können.
Das P-Konto gibt es seit 2010. Jede Bank ist verpflichtet, auf Wunsch des Kunden ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Damit genießt der Kunde dann Pfändungsschutz für Beträge im Rahmen seines monatlichen Pfändungsfreibetrages. Damit bleibt selbst bei einer Kontopfändung der Freibetrag unberührt, weil er für den Lebensunterhalt des Verschuldeten gedacht ist.
Zusätzliche Gebühren für P-Konten nicht statthaft
Bei den Banken war es indes oft gängige Praxis, für die Kontoführung eines P-Kontos Gebühren zu erheben. Zusätzlich wurden Gebühren für Transaktionen auf dem P-Konto verlangt. Und das, obwohl die Banken normale Girokonten zu besseren Konditionen vorhalten.
Kunden mit P-Konten haben gegen diese Ungleichbehandlung geklagt. Der BGH hat nun zugunsten der Kunden erneut in seinem Urteil (BGH, Az. XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12) entschieden, dass diese Gebühren nicht statthaft sind.
Die Kunden mit P-Konten würden laut BGH in unangemessener Weise benachteiligt. Es sei eine gesetzliche Pflicht der Banken und Sparkassen auf Wunsch der Kunden bestehende Girokonten in P-Konten umzuwandeln. Erhöhte Gebührenforderungen seien deswegen unzulässig. Ein P-Konto ist kein Konto, das keine besondere Leistung der Bank erfordere. Wenn eine Bank Gebühren für die Führung eines P-Kontos erhebt, dürfen die nicht höher sein, als die Gebühren für ein klassisches Girokonto.
Weiterhin Probleme Kosten für P-Konten
Die Entscheidung des BGH ist definitiv zu begrüßen, allerdings lässt sie ein großes Problem im Alltag offen: Banken sind zwar verpflichtet, ein normales Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, nicht jedoch einem Kunden ohne Girokonto ein P-Konto neu zu eröffnen. In dieser Konstellation sind Kunden weiterhin gezwungen, für P-Konten zu zahlen. In unserem P-Konto-Vergleich finden Sie einen Überblick über entsprechende Anbieter und ihr Konditionen.
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