Seit dem 13. Januar verlieren die Banken das Monopol auf den Zugriff auf Kontodaten durch die PDS2-Richtlinie. Das EU-Gesetzeswerk will das Banking sicherer, bequemer und günstiger machen – Experten warnen jedoch vor fundamentalen Veränderungen im Bankenwesen. Nachfolgend alles Wissenswerte zu den neuen Regeln.
„Änderungen der Vertragsbedingungen“
Bankkunden ging im Dezember eine E-Mail oder ein Brief mit diesem Betreff zu. Der Inhalt betrifft die seit dem 13. Januar gültigen EU-Regeln für das Banking in der Europäischen Union und etwa 1 Milliarde Bankkonten. Die PDS2-Richtlinie wird den Zahlungsverkehr, aus kritischer Perspektive betrachtet, grundlegend ändern. Die Befürworter sehen darin mehr Wettbewerb und verbinden damit mehr Sicherheit, umfassendere Bequemlichkeit und niedrigere Gebühren. Sie gilt seit dem 13. Januar, die technische Umsetzung wird im Detail allerdings viele Monate in Anspruch nehmen.
PDS2 per Definition
Hinter dem Kürzel verbirgt sich, die für jeden älteren Deutschen schwer verständliche Bezeichnung „Payment Service Directive“. Übersetzt bedeutet dies eine Richtlinie für Zahlungsdienstleister. Die nimmt der Bank das bislang bestehende Kontodaten-Zugriffsmonopol mit Konsequenzen für den Verbraucher. Das Kreditinstitut war über Zahlungseingänge und verfügbares Barvermögen informiert und konnte den Kunden als Partner sinnvolle Dienste wie Versicherungen und Kredite anbieten.
Zukünftig können nach EU-Willen auch Drittanbieter Daten einsehen, um damit beispielsweise gezielt um einen Kunden zu werben. Hervorzuheben ist hier allerdings, dass der Kunde für die Weitergabe der Daten ausdrücklich zustimmen muss, ansonsten bleibt alles beim Alten.
Vorteile durch PDS2
Bei Schäden, die durch Missbrauch Ihrer Kreditkarte oder Ihren Banking-Kennziffern entstanden sind, haften Sie bisher mit bis zu 150 Euro selbst. Die neue Richtlinie senkt die Haftungsgrenze auf 50 Euro, allerdings müssen Karte oder Girokonto nach wie vor zeitnah gesperrt werden. Bei grober Fahrlässigkeit muss der entstanden Schaden weiterhin vom Kunden getragen werden.
Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Kautionshinterlegung bei Autovermietungen. Bisher blockierten Autovermieter die Mietwagen-Kaution automatisch auf der Kreditkarte, was durch PDS2 unterbunden wird, um Missbrauch von Seiten der Autovermieter zu verhindern. Dieser Vorgang ist ohne eine ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers nun nicht mehr erlaubt und stärkt so die Rechte des Kunden.
Online-Zahlungen sollen durch ein zweites Merkmal sicherer werden, neben den bislang üblichen Daten sollen Fingerabdruck oder SMS für mehr Sicherheit sorgen. Beim Online-Handel ist man etwas besorgt aufgrund dieser Anpassung, denn potenzielle Käufer könnten aufgrund vieler Hürden den Bestell-Vorgang abbrechen.
Mehr Transparenz und Preisdruck
Aus Verbrauchersicht kann zu Recht die Möglichkeit der Weitergabe von Daten bemängelt werden, allerdings muss er dieser Weitergabe zunächst auch zustimmen. Der Kunde behält damit also die Hoheit über seine Daten. Zudem kann durch die PSD2-Richtline größere Transparenz im europäischen Zahlungsverkehr entstehen, was sich auch in fallenden Preisen für den Kunden widerspiegeln kann. Automatisiertes Auslesen ihrer Kontodaten müssen Bankkunden nicht befürchten – dies wurde von der EU ausdrücklich verboten.