Verbraucherschützer, der Gesetzgeber und auch die Gerichte haben in den letzten Jahren Einiges unternommen, um die Bankkunden noch besser zu schützen. So wurden in vielen Bereichen die Anforderungen an die Transparenz der Gebühren und Kosten erhöht – viele Gebührenkategorien wurden ganz verboten.
Die wichtigsten davon sind:
- Bearbeitungsgebühren für normale Ratenkredite sind verboten: Früher war der Vergleich von Ratenkrediten eine sehr schwierige, für viele Bankkunden beinahe unlösbare Aufgabe. Die eigentliche Verzinsung wurde ergänzt um entweder eine Bearbeitungsgebühr von bis zu mehreren Prozent oder die Auszahlung wurde gemindert (Disagio). Nunmehr sind die Regeln so klar wie im Supermarkt: Alle verpflichtend anfallenden Kosten müssen in einen einzigen Zinssatz eingerechnet werden. Der gebundene Sollzinssatz oder effektive Jahreszins sind nunmehr das Vergleichskriterium. Neben dem günstigsten Zinssatz muss ein maximaler Vergleichszinssatz genannt werden, welchen mindestens 2/3 der Kunden bekommen.
- Keine Gebühren für Bareinzahlungen am Schalter mehr: Viele Privatkunden ärgerten sich über Einzahlungsgebühren auf das eigene Girokonto. Diese gehören nun der Vergangenheit an und sind im Privatkonto-Bereich verboten.
- Versteckte Provisionen und „Kickbacks“: Auch bei der Geldanlage können Privatkunden jede Menge an Gebühren und Kosten einsparen. Noch vor einigen Jahren kauften die Sparerinnen und Sparer mehrheitlich Aktien- oder Rentenfonds mit sehr hohen Ausgabeaufschlägen und versteckten Bestandsprovisionen. Diese müssen im Beratungsgespräch ausgewiesen werden, zusätzlich sorgt eine verpflichtend auszuhändigende Kosteninformation für noch mehr Klarheit.
- Normale Geschäftsvorgänge einer Bank müssen mit dem monatlichen Pauschalpreis eines Kontos abgegolten sein. So wurde den Banken durch Gerichte untersagt beispielsweise bei einer nicht ausgeführten Lastschrift oder Überweisung den Vorgang des Prüfens des Kontostands separat in Rechnung zu stellen.