Für Flüchtlinge soll der Zugang zu einem Girokonto in Deutschland erleichtert werden. Eine entsprechende Regelung wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin erlassen. Asylbewerbern fehlen häufig wichtige Dokumente, die bei der Kontoeröffnung von Bedeutung sind. Hierbei handelt es sich in erster Linie um den Personalausweis oder um den Reisepass.
Jetzt werden auch Dokumente akzeptiert, die von einer deutschen Auslandsbehörde stammen und gewisse Mindeststandards erfüllen.
Girokonto für Jedermann
Ohne ein Girokonto ist die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben in der Bundesrepublik Deutschland nahezu ausgeschlossen. Ein Konto wird benötigt, um Sozialleistungen, Löhne oder Gehälter in Empfang zu nehmen und Überweisungen zu tätigen. Aus diesem Grunde ist es dringend erforderlich, eine einheitliche Regelung zu treffen, nach der es jeder Person möglich sein soll, ein Girokonto in Deutschland zu erhalten. Diese Regelung schließt auch Flüchtlinge oder andere Personen mit ein, denen bisher ein Girokonto verweigert wurde. Ein Inkrafttreten dieser Regelung ist für Anfang 2016 geplant.
Girokonto für Flüchtlinge
Ein Flüchtling, der ein Girokonto bei einer Bank seiner Wahl eröffnen möchte, benötigt verschiedene Unterlagen, aus denen seine Identität eindeutig hervorgeht. Diese Dokumente müssen den Briefkopf und das Siegel einer inländischen Ausländerbehörde und die Unterschrift des Antragstellers tragen. Sie müssen Angaben zum Namen, zur Anschrift, zur Staatsangehörigkeit, zum Geburtsdatum und zum Geburtsort des Flüchtlings enthalten. Außerdem müssen sie mit einem Foto und einem Vermerk versehen sein, dass der Flüchtling in Deutschland offiziell geduldet ist.