Ehepaare und Partnerschaften teilen sehr häufig nicht nur Wohnung und Auto, sondern auch das Bankkonto. Die meisten Banken bieten sogenannte Gemeinschaftskonten an, auf die beide Partner gleichberechtigt zugreifen können. Für die Bezahlung der monatlichen Miete, die Rate für das gemeinsame Auto, Telefonrechnung und weitere gemeinsame Ausgaben ist diese Form des Kontos sehr sinnvoll. Doch es gibt auch ein paar Fallstricke, die zu beachten sind.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Gemeinschaftskonten: Das UND-Konto und das ODER-Konto. Beim ODER-Konto können beide Partner unbegrenzt auf das Konto zugreifen, Geld abheben und Zahlungen leisten. Zugleich haftet aber jeder Partner für Schulden, wenn beispielsweise das Konto überzogen wird.
Eine weitere Gefahr droht, wenn die Partnerschaften zerbrechen. Denn in diesem Fall muss nicht nur der Trennungsschmerz überwunden werden. Eine ganze Reihe von weiteren Aufgaben stürzt auf die ehemaligen Partner ein. Die gemeinsame Wohnung muss aufgelöst werden, die Scheidung muss vollzogen und das Sorgerecht für die Kinder geklärt werden. Oft gerät das gemeinschaftliche Konto in Vergessenheit – nicht wenige Partner stellten beim nächsten Blick auf den Kontoauszug erbittert fest, dass der frühere Lebensgefährte das Konto geplündert hat – und dazu sogar berechtigt war – oder das Girokonto gekündigt hat.
Dieses Risiko kann durch ein UND-Konto abgesenkt werden. Denn bei dieser Kontoform müssen beide Partner bei einer Zahlung zustimmen. Das ist umständlicher, aber sicherer, wenn das Vertrauen in eine Beziehung noch nicht gefestigt ist oder zu bröckeln beginnt.
Ob Sie sich jetzt für ein UND-Konto oder ein ODER-Konto entscheiden, ist Ihnen überlassen. Unser Gemeinschaftskonto Vergleich bietet Ihnen zusätzliche Informationen rund um dieses Thema.