Banken preisen ihre kostenlosen Girokonten auf allen Kanälen im Fernsehen, im Radio und natürlich im Internet. Doch nicht immer ist das kostenlose Konto wirklich kostenlos. Denn die Banken sind sehr einfallsreich, wenn es um das Erfinden von Gebühren geht. So kann auch ein kostenloses Girokonto schnell zur Gebührenfalle werden. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung macht daher in einer neuen Veröffentlichung darauf aufmerksam, welche Gebühren erlaubt sind – und wann man sich als Kunde gegen den Gebührenwahn der Banken wehren sollte.
Was ist erlaubt? Welche Gebühren sind verboten?
Wer ein Konto bei einer Bank eröffnet, schließt einen Vertrag mit der Bank ab. Da in Deutschland Vertragsfreiheit gilt, kann grundsätzlich in diesem Vertrag vieles festgelegt werden. Die Gebühren, die vertraglich vereinbart werden, muss der Kontoinhaber bezahlen. Doch im alltäglichen Geschäftsleben sieht es anders aus. Denn nur in wenigen Fällen können die Kunden tatsächlich mit der Bank über einzelne Gebühren verhandeln. In der Regel müssen sie das Preisverzeichnis als Vertragsbestandteil akzeptieren – oder das Konto bei einer anderen Bank eröffnen. Um den Kunden zu schützen, hat der Gesetzgeber einige Richtlinien aufgestellt.
Geldabheben, Buchungen und Kontoauszüge – was darf es kosten?
Grundsätzlich muss der Kontoinhaber die Möglichkeit haben, kostenlos Geld von seinem Konto abzuheben. Doch die Banken haben hierbei einen gewissen Spielraum. Wenn der Kunde am Schalter kostenlos Geld abheben kann, darf die Bank für das Abheben am Geldautomaten Gebühren verlangen.
Auch für einzelne Buchungen können Banken Gebühren verlangen. Es müssen aber mindestens fünf Buchungen im Monat kostenfrei durchgeführt werden.
Zugleich ist die Bank verpflichtet, den Kontoinhaber mindestens einmal im Monat kostenlos über den Kontostand zu informieren. Ob das am Schalter oder am Kontoauszugsdrucker geschieht, ist dem Gesetzgeber egal. Das bedeutet, wenn man sich am Schalter kostenlos über den Stand des Kontos erkundigen kann, ist es zulässig, dass für den Kontoauszug Gebühren erhoben werden. Auch die Zusendung per Post kann die Bank eine Gebühr verlangen.
Im Zweifelsfall zur Verbraucherzentrale
Banken sind sehr kreativ bei der Erfindung von Gebühren. Oft verfließen die Grenzen zwischen dem, was zulässig ist und was verboten ist. Im Zweifelsfall beraten die Verbraucherzentralen. Sie helfen auch an den Schlichtungsstellen von Sparkassen und Banken, um die Interessen der Verbraucher durchzusetzen. Nicht selten werden in diesen Verfahren erhobene Gebühren für unzulässig erklärt.