Falschüberweisungen kommen häufiger vor als gedacht. Bei der Eingabe der Empfänger-Kontodaten schleichen sich schnell Zahlendreher ein und seit der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie sind Banken nicht mehr dazu verpflichtet, Abgleiche durchzuführen. Der einzahlende oder überweisende Kunde ist vielmehr selbst in der Verantwortung. Doch auch bei großer Sorgfalt kommen Fehler vor. Was ist dann zu tun?
Auf jeden Fall sollte die ausführende Bank umgehend über die Falschüberweisung informiert werden. Wenn das noch am gleichen Tag geschieht, kann die Ausführung oft noch gestoppt werden. Denn die Eingaben bleiben ungefähr einen Tag lang im System der Bank, ehe die Transaktion wirklich durchgeführt wird. Leider kommt es nicht selten vor, dass der Fehler erst ein paar Tage später auffällt. Auch dann ist eine schnelle Information an die Bank angezeigt, am besten über die – vielfach rund um die Uhr geschaltete – Kunden-Hotline.
Wenn die fälschlich angegebene Bankverbindung nicht existiert, kommt das Geld automatisch zurück. Besteht die irrtümlich angegebene Bankverbindung tatsächlich und ist die Gutschrift schon erfolgt, lässt sich das Geld ggf. nachträglich zurückholen, was sich allerdings langwierig und aufwändig gestalten kann. Für die „Rückholaktion“ werden üblicherweise Gebühren berechnet. Kostenloser Service ist in diesem Fall die Ausnahme. Dies gilt für normale wie für kostenlose Girokonten gleichermaßen.